Das neue gesetzliche Notvertretungsrecht bietet nur eine Notlösung. Jeder benötigt weiterhin eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn man im Ernstfall die gravierenden Nachteile der gesetzlichen Regelung vermeiden möchte.
Mehr lesen„Ich möchte Ihnen danken, dass Sie meiner Frau eine sehr gute Grundlage für die hier erstellten Verfügungen gegeben haben. Dank der wirklich guten und umfangreichen Patientenverfügung waren wir in der Lage, in unserer bisher schwersten Stunde unseres Lebens die Ärzte zu überzeugen, eine eindeutige Entscheidung zu treffen und ihren klar in der Patientenverfügung geäußerten Willen umzusetzen. Danke, Danke, Danke.
In den nächsten Tagen werde ich auch meine Verfügung bei Ihnen erstellen. Ich kann Ihnen gar nicht oft genug sagen, wie wichtig diese Verfügung für uns in dieser Situation gewesen ist. Selbst die Ärzte an der Uniklinik waren beeindruckt und haben Gott sei Dank ohne große Diskussion dieses Dokument anerkannt und unsere Entscheidung und damit den Willen meiner lieben Frau umgesetzt.
Keine Ausreden mehr.
Handeln Sie jetzt!
Das neue gesetzliche Notvertretungsrecht bietet nur eine Notlösung. Jeder benötigt weiterhin eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn man im Ernstfall die gravierenden Nachteile der gesetzlichen Regelung vermeiden möchte.
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