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Das neue Notvertretungsrecht: Was Sie wissen müssen

Aktualisiert: 24.08.2024  -  Autor: Dr. Christian Probst  -  Lesezeit: 4 Minuten

Das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB ist eine neue gesetzliche Regelung, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es soll Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ermöglichen, sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten, wenn einer von ihnen nicht mehr selbst entscheiden kann. Das Notvertretungsrecht gilt aber nur für sechs Monate, nicht für Kinder oder Eltern und nur, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. 

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was das Notvertretungsrecht bedeutet, wie es sich von der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht unterscheidet und welche Vor- und Nachteile es hat. Wieso Sie es nicht nutzen sollten, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Nachteilen des Notvertretungsrechts

Ein Mensch liegt in einem Rettungswagen

Was ist das Notvertretungsrecht?

Das Notvertretungsrecht gemäß § 1358 BGB ist ein gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Das heißt, dass der Ehegatte oder Lebenspartner in einer medizinischen Notsituation für den anderen entscheiden kann, wenn dieser nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist und keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt. Das Notvertretungsrecht gilt für sechs Monate und umfasst Angelegenheiten der Gesundheitssorge sowie kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen. 

Das Notvertretungsrecht soll eine Lücke schließen, die bisher bestand: Wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner plötzlich bewusstlos wird oder schwer erkrankt und keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hat, konnte bisher niemand für ihn entscheiden. Der andere Ehegatte oder Lebenspartner hatte kein Vertretungsrecht und musste auf eine gerichtliche Betreuung warten. Das konnte zu Verzögerungen und Unsicherheiten führen. 

Mit dem Notvertretungsrecht soll das vermieden werden: Der andere Ehegatte oder Lebenspartner kann ohne eine schriftliche Vollmacht in einem beschränkten Umfang für den Patienten handeln und wichtige Entscheidungen treffen. Er oder sie muss sich dabei an den festgestellten Wünschen des Patienten orientieren und diese respektieren. Die Wünsche des Patienten können in einer Patientenverfügung niedergelegt sein - oder sie sind in einem Gespräch zwischen ärztlicher Seite und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen des Patienten zu ermitteln. Der Arzt oder die Ärztin muss den vertretenden Ehegatten oder Lebenspartner über den Gesundheitszustand des Patienten informieren und ihn oder sie bei den Entscheidungen beraten. 

Wie unterscheiden sich Notvertretungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Das Notvertretungsrecht, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht haben alle das Ziel, die Selbstbestimmung und die Wünsche der Person zu wahren, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie unterscheiden sich grundlegend:

•  Das Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und Lebenspartner und nur in gesundheitlichen Angelegenheiten. Es ist also inhaltlich sehr begrenzt. Es tritt automatisch ein, wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt. Es gilt aber nur für sechs Monate und kann vom Patienten widersprochen werden.

•  Die Patientenverfügung gilt für alle Personen und für alle medizinischen Situationen. Sie muss selbst erstellt werden und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Sie legt die Wünsche der Person für bestimmte Behandlungen fest und muss vom Bevollmächtigten oder Betreuer befolgt werden.

•  Die Vorsorgevollmacht gilt für alle Personen und für alle Bereiche. Sie muss selbst erstellt werden und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Sie bestimmt eine Person, die für die Person entscheiden soll, wenn sie selbst nicht mehr kann. Sie gibt dem Bevollmächtigten einen großen Handlungsspielraum und ist unbeschränkt gültig. Sie bietet eine ganze Palette an Vorteilen gegenüber der Notlösung.

Welche Vor- und Nachteile hat das Notvertretungsrecht?

Das Notvertretungsrecht hat einige Vor- aber vor allem Nachteile:

•  Ein Vorteil ist, dass es zumindest in einigen Aspekten für eine kurze Zeit eine Lösung bietet, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner plötzlich entscheidungsunfähig wird. Der andere Ehegatte oder Lebenspartner kann zeitlich begrenzt und nur in wenigen Punkten ohne eine schriftliche Vollmacht handeln, ohne auf eine gerichtliche Betreuung zu warten.

•  Ein weiterer Vorteil ist, dass es die Wünsche des Patienten berücksichtigt und respektiert. Der vertretende Ehegatte oder Lebenspartner muss sich an die Patientenverfügung halten oder die Wünsche des Patienten ermitteln. Er oder sie muss auch den Arzt oder die Ärztin um Rat fragen.

•  Ein Nachteil ist, dass es nur für Ehegatten und Lebenspartner gilt und nur in gesundheitlichen Angelegenheiten. Andere Angehörige wie z.B. Kinder, Eltern, Geschwister oder andere Vertrauenspersonen haben kein Notvertretungsrecht. Auch andere Bereiche wie Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung sind nicht abgedeckt.

•  Ein weiterer Nachteil ist, dass es nur für sechs Monate gilt und vom Patienten widersprochen werden kann. Wenn der Patient länger entscheidungsunfähig bleibt wie z.B. bei einer Demenz oder anderen dauerhaften Krankheit oder das Notvertretungsrecht vorher abgelehnt hat, muss eine aufwändige und teure gerichtliche Betreuung beantragt werden. Das führt in der Praxis zu Konflikten und Verunsicherungen.

Notvertretungsrecht kann Vorsorgevollmacht nicht ersetzen 

Das Notvertretungsrecht möchte zwar eine schnelle und unbürokratische Notlösung für medizinische Notfälle für all diejenigen bieten, die eine vernünftige Vorsorge versäumt haben.

Die Nachteile überwiegen bei genauerer Betrachtung jedoch deutlich:

  1. Das Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  2. Es gilt nicht im Verhältnis zu Kindern, Eltern oder Geschwistern
  3. Es gilt nur in gesundheitlichen Angelegenheiten, d.h. finanzielle Angelegenheiten oder die Vertretung gegenüber Behörden oder Krankenkassen ist nicht umfasst (teures Betreuungsverfahren erforderlich!)
  4. Der Betroffene kann vorher gegen die Ausübung widersprechen, dann ist er ohne Vorsorgevollmacht auch ohne Notvertretungsrecht 
  5. Es läuft nach sechs Monaten automatisch aus, so dass ein teures Gerichtsverfahren erforderlich wird

Das Notvertretungsrecht ist daher kein Ersatz für eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. Denn diese Dokumente sind weiterhin unabdingbar, um die umfassende und uneingeschränkte Selbstbestimmung und die Wünsche der Person zu wahren, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Nur die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, andere Personen als Bevollmächtigte oder Betreuer zu bestimmen und sämtliche Belange umfassend zu regeln, um ein kostspieliges Betreuungsverfahren zu vermeiden.

Eine ausführliche Darstellung der negativen Auswirkungen für Ehepaare und Lebenspartner haben wir Ihnen in einem eigenen Artikel zusammengestellt.

Sie sollten sich daher nicht auf die gesetzliche Regelung verlassen, sondern aktiv mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorsorgen.

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